EU Kommission: Breitband-Förderung soll überarbeitet werden, Stellungnahmen werden eingeholt

EU Kommission: Breitband-Förderung soll überarbeitet werden, Stellungnahmen werden eingeholt – Die EU plant zukünftig einigen Änderungen an der Beihilferichtlinie für den Breitbandausbau umzusetzen und holt dazu gerade die Stellungnahmen der Betroffenen ein. Der Ausbau von Breitbandnetzen soll einfacher werden ohne dadurch den Wettbewerb in den einzelnen Staaten zu verzerren.

Zu den Hintergründen der Befragung heißt es:

Die öffentliche Konsultation läuft bis zum 11. Februar 2022. „Alle Interessenträger sind nun eingeladen, zu den von uns vorgeschlagenen gezielten Änderungen der Breitbandleitlinien Stellung zu nehmen. Wir wollen es für die Mitgliedstaaten einfacher machen, den Ausbau von Breitbandnetzen, einschließlich Gigabit- und 5G-Netzen, zu fördern. Aber es geht auch darum, die Wettbewerbsverzerrungen zu begrenzen, wenn der Markt keine Ergebnisse liefert“, so Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager.

Die Breitbandleitlinien sollen den Ausbau und die Nutzung von Breitbandnetzen in Gebieten mit unzureichender Netzanbindung (z. B. abgelegenen oder dünn besiedelten Gebieten) in der EU erleichtern. Wenn für kommerzielle Betreiber keine Investitionsanreize bestehen, können die Mitgliedstaaten nach den Leitlinien unter bestimmten Voraussetzungen moderne Infrastrukturen fördern, die hochwertige und erschwingliche Konnektivitätsdienste für Endnutzer bereitstellen und die digitale Kluft verringern. Mit Blick auf den Schutz privater Investitionen sind öffentliche Eingriffe jedoch untersagt, wenn private Betreiber investieren. Der faire Wettbewerb zwischen den Betreibern soll durch wettbewerbliche Auswahlverfahren, Technologieneutralität und Anforderungen bezüglich des offenen Zugangs gefördert werden.

Mit der bisherigen Förderungen wurden von 2014 bis 2019 etwa 30 Milliarden Euro als Förderung für den Breitbandausbau in der EU vergeben. Ziel ist es, bis 2025 alle Haushalte in der EU mit Internet Anschlüssen mit mindestens 100MBit/s aufzurüsten, gleichzeitig soll die Technik dann gigabit-fähig sein.

Die Neuerungen bei der Förderungen im Bereich Breitbandausbau sehen nach Vorstellungen der EU Kommission wie folgt aus:

  • Einführung neuer Geschwindigkeitsschwellen für öffentlich geförderte Gigabit-Festnetze und Bereitstellung zusätzlicher Erläuterungen bezüglich der Förderung des Ausbaus mobiler Netze.So soll dem wachsenden Konnektivitätsbedarf der Endnutzer Rechnung getragen und den Mitgliedstaaten wie auch den Interessenträgern Klarheit über die Fördervoraussetzungen (insbesondere im Hinblick auf das Vorliegen eines Marktversagens und die Leistungsanforderungen an staatlich geförderte Netze) verschafft werden.
     
  • Einführung einer neuen Kategorie möglicher Beihilfen in Form von nachfrageseitigen Maßnahmen zur Unterstützung der Nutzung fester und mobiler Netze (Gutscheine). Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, soll anhand der neueren Kommissionsbeschlüsse präzisiert werden, welche Kriterien die Kommission bei der Prüfung der Vereinbarkeit solcher Maßnahmen mit dem Binnenmarkt zugrunde legt.
     
  • Präzisierung bestimmter Begriffe, die für die beihilferechtliche Prüfung der Kommission von Bedeutung sind, wie z. B. Kartierung, vor der Beihilfegewährung durchzuführende öffentliche Konsultationen, wettbewerbliches Auswahlverfahren, Verpflichtungen bezüglich des Zugangs auf Vorleistungsebene und Ausbau der geförderten Netze mit privaten Mitteln.

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