Thüringen bekommt landeseigene Glasfasergesellschaft – Thüringen will im Breitband Bereich zukünftig auch selbst aktiv werden und möchte das Glasfaser-Netz über eine eigene Glasfaser-Gesellschaft ausbauen. Das Unternehmen soll dabei die großen Netzbetreiber mit eigenen Netzen unterstützen und vor allem in den Bereichen aktiv werden, in denen die großen Unternehmen dies bisher weniger tun. Das betrifft vor allem förderfähige Bereiche des Freistaates mit ländlicher Prägung.
Das Wirtschaftsministerium in Thüringen schreibt selbst dazu:
Der Kommunale Energiezweckverband Thüringen (KET) hat gestern den Beschluss zur Gründung der Thüringer Glasfasergesellschaft (TGG) gefasst. Die notwendigen Schritte wurden am gestrigen Abend auf einer außerordentlichen KET-Verbandsversammlung in Erfurt beschlossen. Zweck der neuen Gesellschaft – an welcher neben dem KET auch die Kommunale Energie-Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG (KEBT) als Minderheitsgesellschafter beteiligt sein wird – ist es, für alle interessierten Thüringer Kommunen landesweit koordiniert geförderte Glasfasernetze zu planen und zu bauen. Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee hatte die Idee für eine solche Einrichtung von Anfang an vehement unterstützt. Das Wirtschaftsministerium hat die Vorbereitung der TGG-Gründung intensiv begleitet und wird die künftige Arbeit der TGG auch unterstützen.
Seit Start der Breitbandförderung des Bundes in der vergangenen Legislaturperiode stellt der Bund für die Unterstützung des Breitbandausbaus aktuell rund 12 Milliarden Euro bereit. Für Thüringen wird von etwa 200.000 förderfähigen Haushalten im „Graue-Flecken“-Programm ausgegangen, die in den nächsten Jahren gefördert erschlossen werden könnten. Von dem Programm profitieren zunächst alle Endkunden, die derzeit über eine Downloadrate von weniger als 100 MBit/s verfügen. Unabhängig von dieser so genannten Aufgreifschwelle sind dabei sozioökonomische Schwerpunkte (u.a. Schulen, Behörden, Krankenhäuser, Verkehrsknotenpunkte usw.) und Gewerbegebiete bereits heute auch oberhalb dieser Grenze förderfähig. In diesem Bereich soll die neue Gesellschaft aktiv werden und dort Ausbau anbieten, wo eine Förderung möglich ist weil die Geschwindigkeiten noch zu niedrig liegen.
Die zu gründende Gesellschaft wird zukünftig möglichst die gesamte Koordinierung und Bündelung des geförderten Breitbandausbaus im Freistaat Thüringen übernehmen. Die Gesellschaft wird dabei auf der Grundlage entsprechender Vereinbarungen für Kommunen tätig, die für ihr Gebiet den Breitbandausbau vorantreiben wollen, dies aber nicht selbst in die Hand nehmen können oder wollen. Eine Pflicht, die Dienste in Anspruch zu nehmen, besteht für Thüringer Kommunen nicht.