EU mit den deutschen Breitband-Ausbau Regelung zufrieden (aber nicht ganz) – Die EU hat im letzten Jahr begonnen, die Richtlinie zum Breitbandausbau in Deutschland zu evaluieren und zu prüfen, ob diese im Einklang mit dem EU Recht sind. Mit der Evaluierung sollte bewertet werden, wie der derzeitige Rahmen für staatliche Beihilfen für den Breitbandausbau, auch im Hinblick auf seine Hauptziele (d. h. die Erleichterung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen, um Marktversagen zu beheben und gleichzeitig mögliche Wettbewerbsverzerrungen zu begrenzen), bisher funktioniert hat.
Der entsprechende Bericht liegt mittlerweile vor und generell ist die EU mit den Regelungen, die Deutschland in diesem Bereich getroffen hat, zufrieden. Kritikpunkte gibt es vor allem bei den neusten technischen Entwicklungen, hier scheint man in Deutschland noch Anpassungsbedarf zu haben – insbesondere im Gigabit Bereich.
Die EU schreibt zu den Ergebnissen:
- Es wurde festgestellt, dass die Breitbandleitlinien und die entsprechenden Bestimmungen der AGVO im Großen und Ganzen ihren Zweck erfüllen und einen wichtigen Beitrag zur Förderung des Ausbaus und der Nutzung von Breitbandnetzen geleistet haben.
- Gleichzeitig ergab die Evaluierung, dass an den geltenden Vorschriften bestimmte Anpassungen vorgenommen werden müssen, darunter Klarstellungen bestimmter Begriffe (wie etwa Kartierung, öffentliche Konsultation und Vorleistungsentgelte) und dass eine weitere Straffung und Vereinfachung sowie eine Anpassung der geltenden Vorschriften an die aktuellen Prioritäten der EU erforderlich sind.
- Die Evaluierung hat insbesondere gezeigt, dass die Vorschriften an den technischen Fortschritt und die politischen Ziele der Kommission angepasst werden müssen, insbesondere an die EU-Gigabit-Gesellschaft 2025 und den Digitalen Kompass 2030. In diesem Zusammenhang hat die Evaluierung ergeben, dass die Interessenträger eine Anpassung der Interventionsschwellen an die Gigabit-Ziele sowie weitere Orientierungshilfen begrüßen würden, in denen dargelegt wird, wie Maßnahmen für den Ausbau von Mobilfunknetzen und Maßnahmen zur Steigerung des Nutzungsgrads ausgestaltet sein müssen, um mit den Beihilfeschriften vereinbar zu sein.
Aktuelle gibt es sowohl in Deutschland Breitbandziele als auch vergleichbare Zielvorgaben auf Ebene der EU. Die EU Vorgaben sind dabei das Minimum, dass die Staaten erreichen sollten, sie können sich aber natürlich selbst auch ambitioniertere Ziele setzen und diese auch entsprechend fördern.