Viele DSL-Anbieter sind mittlerweile dazu über gegangen, ihren Kunden neben dem Tarif auch gleich die passende Hardware zu liefern. Das ist an sich auch kein Problem, kann aber dann Schwierigkeiten geben, wenn man dies nicht möchte (etwa wegen Sicherheitsbedenken), der Anbieter aber auf der eigenen Hardware besteht.
Der sogenannte Routerzwang kommt vor allem dann zum Tragen, wenn es um die Zugangsdaten für den Teilnehmer geht. Viele Anbieter geben diese gar nicht mehr weiter, so dass ein Kunden keine Chance hat, andere Hardware korrekt einzurichten. Bei Kabel Deutschland kann man so beispielsweise nur das WLAN nutzen, wenn man mehr bezahlt. Ein separater WLAN Router ist nicht einrichtbar. Oft werden die DSL Router dann auch noch gebrandet und mit eigener Software versehen – mobile Nutzung oder
Bundestag will Kundenrechte stärken
Geht es nach dem Bundestag, wäre mit dieser Praxis bald Schluss. Im aktuellen Gesetzentwurf wurden die Rechte des Kunden gestärkt. Unter anderem heißt es da:
Sie [die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze] können dem Teilnehmer Telekommunikationsendeinrichtungen überlassen, dürfen aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben.Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungenund die Nutzung der Telekommunikationsdienste haben sie dem Teilnehmer in Textform, unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen.
Damit wäre der Routerzwang für die DSL- und Breitbandanschlüsse weitgehend vom Tisch.
Bundesrat muss ebenfalls zustimmen
Allerdings – und das ist die schlechte Nachricht – kann der Bundestag dieses neue Gesetz nicht alleine auf den Weg bringen. Auch der Bundesrat muss dem neuen Gesetz zustimmen und hier scheinen die Lobbyisten der Telekommunikationsunternehmen bessere Arbeit geleistet zu haben. Besonders in der Diskussion steht die Definition der passiver Netzabschlusspunkte als Endpunkt im öffentlichen Telefonnetz. Über diese Definition versuchen einige Anbieter, im Kabel- und Glasfasernetz abweichende Regelungen zu erreichen. Damit wäre ein Routerzwang bei diesen Netzarten noch möglich.
Wie die Diskussion im Bundesrat ausgeht scheint daher schon relativ klar zu sein. Bleibt abzuwarten, wie der Weg des neues Gesetzes auch nach einer eventuellen Ablehnung weiter gehen wird.