Was können Verbraucher tun, wenn das Internet zu langsam ist und nicht die versprochenen Geschwindigkeiten erreicht? Welche Reche hat man als Verbraucher und was sollte man dabei beachten?
In der Qualitätstudie 2013 hat die Bundesnetzagentur festgehalten, dass in Deutschland etwa ein Drittel der Kunden nur die Hälfte der versprochenen Bandbreite bei ihren DSL-Anschluss bekommen. Nur jeder etwa 5. Nutzer bekommt die volle vermarktete Datenrate. Bei der überwiegenden Zahl Kunden sind die Internet-Anschlüsse also weniger leistungsfähig als versprochen. Oft versprechen die Anbieter in ihren Auftritten daher keine festen Leistungsdaten sondern werben mit „bis zu“-Angaben. In den AGB und im Kleingedruckten finden sich darüber hinaus oft Klauseln, die versprochene Leistungen noch weiter einschränken und den Anbieter von der Haftung frei sprechen. Als Kunde ist man in solchen Situationen aber nicht komplett hilflos sondern hat natürlich auch Rechte. Was man genau tun kann haben wie hier zusammengefasst.
Geschwindigkeit prüfen
Um zu ermitteln, welche Leistung ein Anschluss tatsächlich bringt, sollte man zuerst prüfen, welche Raten für Download und Upload angeboten werden. Dazu gibt es im Internet eine Menge Tools. Beispielsweise kann man mit dem Okla Test oder auch mit dem Speedmeter kostenfrei die Geschwindigkeit des Anschlusses prüfen lassen.
Es empfiehlt sich dabei folgende Tipps zu beachten um ein möglichst objektives Ergebnis zu bekommen:
- mehrere Tools nutzen
- an verschiedenen Tageszeiten testen
- andere Trafficquellen im Haushalt abschalten
- möglichst direkt messen (WLAN kann bereits ein Problem sein)
Die Messergebnisse ergeben einen ersten Anhaltspunkt für eventuelle Probleme.
Rücksprache mit dem Anbieter
Ist die Geschwindigkeit deutlich niedriger als versprochen sollte man den Anbieter kontaktieren und auf diesen Mangel hin weisen. Teilweise reagieren die Anbieter dann mit Rückerstattungen oder eventuell auch einer Einstufung in einer niedrigeren Tarif. Da die meisten Betreiber kein eigenes Netz haben und auf den Ausbau durch die Telekom angewiesen sind, ist es oft unmöglich, die Bandbreite zu erhöhen. Mehr Speed bekommen Kunden daher eher selten, meistens wird der Tarif nach unten angepasst.
Kündigungsrechte bei zu geringen Bandbreiten
Eine zu geringe Bandbreite ist ein rechtlicher Mangel. Der Betreiber ist hier seinen zugesicherten Pflichten nicht nachgekommen. Aus diesem Grund können Kunden bei zu geringen Leistungsdaten ihre Verträge auch fristlos kündigen. So urteilte beispielsweise das Amtsgericht Fuerth (Urteil v. 07.05.2009 – Az.: 340 C 3088/08) zugunsten eines Kunden. Dieser hatte eine Vertrag über DSL 6.000 abgeschlossen, der Anschluss brachte aber nur eine Leistung von etwa 3.000 kbit/s. Zu wenig, befand das Amtsgericht und gab dem Kunden mit seiner fristlosen Kündigung recht. Auch eine Klauseln in den AGB brachte hier keine Abhilfe. Im Gegenteil, das Gericht erklärte diese für nichtig:
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vorsieht, dass der Provider nur die am jeweiligen Ort verfügbare maximale Bandbreite schulde, während der Kunde in jedem Fall den vereinbarten Preis zahlen müsse, ist unwirksam.
Als Kunden sollte man allerdings prüfen, ob es überhaupt schnellere Anbieter gibt. Falls nicht, nützt auch eine Kündigung wenig, denn man kann ohnehin nicht zu einem schnelleren Anbieter wechseln.
Nur bestimmte Seiten sind langsam
Einige Anbieter drosseln bestimmte Dienste zusätzlich. Das betrifft beispielsweise Filesharing Server oder auch Youtube. Auch dies kann ein Verstoß gegen die vertraglichen Pflichten sein. Die Initative Netzqualität bietet einen eigenen Test für diese Form der Drosselung an. Mehr dazu findet man hier.