Trotz Kritik – Kabinett bringt Gesetzentwurf für WLAN-Betreiber auf dem Weg – Mit dem Referentenentwurf für ein WLAN-Gesetz möchte die Bundesregierung Hotspot-Anbieter von der Störerhaftung befreien. Dazu wurde der Entwurf, trotz scharfer Kritik von Branchenverbänden und des Einzelhandels, am Mittwoch ohne Änderungen verabschiedet. Jetzt muss die umstrittene Initiative nur noch den Bundestag passieren. Doch worin begründet sich die eigentliche Kritik? Hotspot-Anbieter von der Störerhaftung zu befreien ist mitunter ein großer Schritt in die Zukunft, um WLAN überall frei zur Verfügung zu stellen.
Kritik an dem Referentenentwurf für das WLAN-Gesetz aufgrund „Zumutbare Maßnahmen“
Zunächst einmal können WLAN-Anbieter mit dem WLAN-Gesetzesentwurf sich unter bestimmten Voraussetzungen auf das Haftungsprivileg für Provider aus dem Telemediengesetz (TMG) berufen. Und dieses besagt, dass sie für Rechtsverletzungen anderer nicht schadensersatzpflichtig sind und sich nicht strafbar machen. So soll laut dem Bundeskabinett klargestellt werden, dass Betreiber nicht auf Beseitigung und Unterlassung in Anspruch genommen werden könnten. Soweit so gut. Doch dafür müssen die WLAN-Anbieter bestimmte „zumutbare Maßnahmen“ ergreifen, damit insbesondere Urheberrechtsverstöße durch Dritte verhindert werden können. Das Gesetzt
Das besagen die „zumutbaren Maßnahmen“
Im Sinne der „Technologieneutralität“ heißt es vom Ministerium in der Begründung des Gesetzentwurfes, dass „insbesondere hierfür die Verschlüsselung des Routers“ in Form von WPA2-Standards in Betracht kommt oder das sich Nutzer einer freiwilligen Registrierung unterziehen, um die WLAN-Hotspot der Anbieter nutzen zu können. Das bedeutet, WLAN-Betreiber müssen von ihren Nutzern eine Erklärung einholen, dass diese keine Rechtsverletzungen begehen, um in den Genuss der Haftungsausnahme zu kommen. Es soll jedoch dafür reichen, wenn die Nutzungsbedingungen „durch Setzen eines Häkchens“ vom Nutzer anerkannt werden.
Das wird am dem WLAN-Gesetzentwurf kritisiert
Die Freifunker sprechen dem neuem WLAN-Gesetzentwurf jedoch eine verpasste Gelegenheit nach. Sie sehen keinen wirklichen Fortschritt, weil die Anforderungen schwer umsetzbar und darüber hinaus datenschutzrechtlich bedenklich sind. Die Auflagen würden außerdem zu hohen Folgekosten für öffentliche Stellen und Privatpersonen führen.
Der Handelsverband Deutschland beklagt hierzu: „Gerade kleinen und mittelständischen Händlern wird damit die Möglichkeit genommen, ihren Kunden einfach und unkompliziert WLAN anzubieten“. Durch die noch immer vorhandenen Restrisiken und dem „zumutbaren“ Registrierungsvorschriften für öffentliche Netze würden Investitionen in Millionenhöhe ausgebremst werden.
Mit dem neuem WLAN-Gesetz schaffe man also keine einfache Bereitstellung von Funknetzen und beseitigt keine Rechtsunsicherheit, sondern die Bundesregierung schafft wieder neuen bürokratischen Aufwand. Zusätzlich geht diese mit einem neuem Haftungsrisiko für die WLAN-Betreiber einher, da in der Neuregelung für Hoster auch von gefahrengeneigter Dienste die Rede ist. Es stellt sich die Frage, was unter diese Dienste alles fällt.
Im Grunde wird es im besonderen Privaten Betreibern erschwert ihre Funknetze für die Allgemeinheit zu öffnen, denn gerade jene sehen sich unerfüllbaren Pflichten gegenübergestellt. Der Verein Digitale Gesellschaft fasst die Grundkritik gut zusammen: Die Bundesregierung schafft damit also nur wieder „neue Hürden für eine flächendeckende Versorgung mit offenem WLAN“.