Die Netz-Überwachung nimmt zu – Immer mehr Menschen sind mit dem Handy oder Tablet online und daher ist es für Sicherheitsbehörden auch immer wichtiger, diese Geräte online zu orten. Die deutschen Sicherheitsbehörden greifen dabei verstärkt auf sogenannte „stille SMS“ zurück. Dabei wird eine SMS an die entsprechende Simkarte geschickt, die aber für den Besitzer der Karte nicht sichtbar ist. Nur das Gerät selbst reagiert darauf und wird aktiv im Netz angezeigt. Der Standort lässt sich dann anhand der Position zu den näheren Funkmasten relativ gut bestimmen.
Alle das Bundesamt für Verfassungsschutz hat im ersten Halbjahr 2014 bereits 53.000 solcher Ortungs-SMS versendet. Das waren doppelt so viele wie im ersten Halbjahr 2013. Dazu kommen noch die SMS des BKA und der Bundespolizei. Beide Behörden verschickten im ersten Halbjahr 2014 zusammen 104.000 stille SMS. Damit wurden 2014 bereits nach 6 Monaten mehr Ortungs-SMS verschickt als im gesamten Jahr 2013 zusammen (2013: 140.000 SMS über alle Behörden). Dazu kommen noch die Anfrage per SMS durch den Zoll. Dazu gibt es leider keine Auskunft, denn die Bundesregierung stuft diese Information als Verschlusssache ein.
Die Zahlen stammen aus einer kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, die mittlerweile durch die Bundesregierung beantwortet wurde. Insgesamt greifen die Sicherheitsapparate also deutlich öfter auf diese Überwachungsinstrumente zurück.
Prinzipiell kritisch ist zu sehen, dass die Betroffenen über die Maßnahmen nicht in Kenntnis gesetzt werden. Die Überwachung und Ortung erfolgt verdeckt. Das unterscheidet diese Maßnahmen von anderen Handyortungen, die Nutzer freiwillig einrichten. Beispielsweise kann man mit der entsprechenden Freigabe das eigene Gerät bei Verlust oder Diebstahl orten lassen. Sehr gerne nutzen auch Eltern die Handyortung um die Standorte der Kinder zu prüfen. Zu diesen Ortungsmöglichkeiten gibt es mehr Infos auf handyortung-kostenlos.com. Allerdings ist dafür die Freigabe durch das überwachte Handy bzw. die überwachte Simkarte notwendig. Der entsprechende Besitzer hat also in die Überwachung eingewilligt. Bei der Ortung durch stille SMS wird keine Einwilligung benötigt. Die Standortabfrage erfolgt ohne Freigbae und ohne das Wissen der Betroffenen und ist daher deutlich kritisch einzuschätzen als eine Ortung die explizit so gewünscht wurde.