Vereinbarung zwischen O2 und 1&1 – das vierte Netz rückt näher

Vereinbarung zwischen O2 und 1&1 – das vierte Netz rückt näher – 1&1 Drillisch hat 2019 5G Netzbereiche ersteigert und will zukünftig ein eigenes Mobilfunk-Netz mit 4G und 5G in Deutschland aufbauen. Das wäre dann wieder ein viertes Handy-Netz in Deutschland, nachdem Eplus ins O2 Netz aufgegangen ist. Dazu braucht das Unternehmen aber für den Start einen Partner, der überall dort Mobilfunk anbieten kann, wo 1&1 noch kein Netz aufgebaut hat.

Nun hat man mit O2 einen Partner gefunden, der dies unterstützt und ein passendes National Roaming-Abkommen (NRA) unterzeichnet. 1&1 Kunden mit eigenen Netztarifen werden also in den nächsten Jahren das O2 Netz mit nutzen können, falls vor Ort 1&1 noch kein eigenes Netz anbieten kann.

„Die langfristig angelegte Fortsetzung unserer Partnerschaft über das nun wie geplant unterzeichnete National Roaming-Abkommen sorgt für Planungssicherheit. Mit den signifikanten Erlösen aus dem Abkommen werden wir unser O2 Netz weiter stärken und unseren Ausbau nochmals beschleunigen. Die Vereinbarung stellt zudem sicher, dass sich unsere Netz-Investitionen in ländlichen Gebieten deutlich schneller als bislang geplant amortisieren“, sagt Telefónica Deutschland CEO Markus Haas.

Die Rahmenbedingungen der neuen Regelung zwischen 1&1 und Telefonica:

  • Das NRA hat eine anfängliche Laufzeit von fünf Jahren, rückwirkend ab 1. Juli 2020, und kann zweimal verlängert werden. Zunächst hat 1&1 Drillisch eine Option zur Verlängerung bis Mitte 2029, für die Zeit danach ist eine weitere Verlängerung im Verhandlungswege um bis zu 5 Jahre möglich.
  • Die kommerziellen Bedingungen der anfänglichen Vertragsperiode sind unter dem erwartet signifikanten Wachstum des Mobilfunkverkehrs im Netz von Telefónica Deutschland definiert. Wie in den Fusionsauflagen festgelegt, leiten sich die Preisstrukturen des NRA aus dem MBA MVNO-Vertrag ab; im Wesentlichen eine Kombination aus Stückpreisen und vorab festgelegten Abnahmevolumina. 1&1 Drillisch kann die Abnahmevolumina künftig mehrmals im Jahr in vertraglich definierten Grenzen reduzieren oder erhöhen. Ein Preisüberprüfungsmechanismus kann einmal im Jahr von 1&1 Drillisch initiiert werden.
  • Das National Roaming umfasst die verfügbare 2G-/3G-/4G-Netzabdeckung, während MBA MVNO-Leistungen unverändert die verfügbare 2G-/3G-/4G-/5G-Netzabdeckung von Telefónica Deutschland beinhalten. Ab dem 01.01.2026 gelten Zugangsbeschränkungen zum 4G-Mobilfunknetz der Telefónica Deutschland in vertraglich festgelegten Gebieten.
  • Nach Abschluss eines vertraglich festgelegten Zeitraums, in dem die 1&1 Drillisch Bestandskunden auf das 1&1 Drillisch Netz migriert werden, erfolgt die 5G-Versorgung dieser Kunden ausschließlich über das 5G-Netz von 1&1 Drillisch.
    Bis zum Abschluss der Bestandskundenmigration von 1&1 Drillisch laufen die National Roaming- und MBA MVNO-Dienste parallel. Für beide Dienste gelten die im NRA festgelegten kommerziellen Bedingungen.

Bereits jetzt bietet 1&1 Handytarife im O2 Netz an, zukünftig sollen diese Kunden ins eigene Netz umgezogen werden und nur noch dann das O2 Netz nutzen, wenn 1&1 noch keinen Ausbau vorweisen kann.

Den Festnetz- und Kabelbereich betrifft die neue Vereinbarung nicht, hier laufen alle Verträge von 1&1 ganz normal weiter.

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