Bundesnetzagentur: „zu langsames Internet“ soll definiert werden

Bundesnetzagentur: „zu langsames Internet“ soll definiert werden – Verbraucher sollen zukünftig bei zu geringen Geschwindigkeiten im Internet die Verträge auch wieder zu kündigen. Bisher ist aber noch nicht definiert, ab wann diese neuen Regelungen gelten sollen. Das will die Bundesnetzagentur jetzt mit einer neuen Allgemeinverfügung ändern. Die Behörde schreibt selbst dazu: Im Telekommunikationsgesetz werden neue …

Bundesnetzagentur: „zu langsames Internet“ soll definiert werden Weiterlesen »